Haftungsvereinbarung für BayME NETWORKING

Folgende Vereinbarung wird zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Business-Partnering wirksam, wenn Sie Nutzer von BayME NETWORKING sind.

Haftungsvereinbarung zwischen BayME – Bayerischer Unternehmensverband Metall und Elektro e.V, Max-Joseph-Str. 5, 80333 München – nachfolgend "BayME" – und dem Nutzer – nachfolgend "Zulieferer" genannt:

1. Gegenstand

1.1. Der BayME übernimmt von dem Zulieferer Inhalte, bestehend aus Text, Bild, Klang oder Kombinationen hiervon, in elektronischer Form (im Folgenden "Content" genannt), die dem BayME zur weiteren Verwendung, insbesondere zur Online-Darstellung, zur Verfügung stehen.

1.2. Der BayME verwendet diesen Content insbesondere, aber nicht abschließend, für die Premium Plattform von BayME NETWORKING, die auf der Domain business-partnering.de gehostet wird.

1.3. Diese Vereinbarung regelt die Haftung des Zulieferers gegenüber dem BayME.

2. Gewährleistung

2.1. Der Zulieferer steht dafür ein, daß der von dem Zulieferer für den BayME zur Verfügung gestellte Content frei von Rechten Dritter ist und dass nach seiner Kenntnis auch keine sonstigen Rechte bestehen, die eine Nutzung durch den BayME einschränken oder ausschließen.

2.2. Zu den Rechten Dritter zählen insbesondere die am Content bestehenden nationalen wie internationalen gewerblichen Schutzrechte, wie Patent-, Marken-, Titel-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster- und Urheberrechte (einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Rechte an Software und das Recht zur Herstellung abgeleiteter Werke), Halbleiterschutz, Geschäftsgeheimnisse und geheimes Know-how. Dies gilt auch für solche Rechte, die von Dritten entwickelt oder an den Dritte abgetreten oder lizenziert worden sind, sowie alle schutzfähigen Rechte, die in Zusammenhang mit den Dokumenten berührt werden könnten.

2.3. Wird die vertragsgemäße Nutzung durch Rechte Dritter beeinträchtigt, ist der Zulieferer verpflichtet, nach Wahl des BayME entweder die vertraglichen Leistungen so abzuändern, daß sie aus dem Schutzbereich herausfallen, gleichwohl aber den vertraglichen Bestimmungen entsprechen, oder die Befugnis zu erwirken, daß sie uneingeschränkt und ohne zusätzliche Kosten für den BayME vertragsgemäß genutzt werden können.

2.4. Wenn es dem Zulieferer nicht gelingt, gemäß Ziffer 2.3 Beeinträchtigungen durch Rechte Dritter auszuräumen, hat er dem BayME unverzüglich mitzuteilen, daß die Nutzung des in Frage stehenden Contents einzustellen ist.

3. Haftung

3.1. Der Zulieferer übernimmt gegenüber dem BayME die Haftung und Freistellung gegenüber denjenigen, die eine Verletzung von Rechten durch den von dem Zulieferer gelieferten Content geltend machen. Die Parteien werden sich gegenseitig unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihnen gegenüber Ansprüche wegen Verletzung von Rechten geltend gemacht werden.

3.2. Für alle Rechtsverletzungen, die durch den Content des Zulieferers, durch den Zulieferer, sein Erfüllungsgehilfen oder Vertreter auf sonstige Weise ausgelöst werden, haftet der Zulieferer.